Finanzierungsmöglichkeiten
Manchmal stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Angebot passt, sondern auch, wie es finanziert werden kann. Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, tiergestützte Angebote finanziell unterstützen zu lassen. Gerne unterstütze ich dabei, gemeinsam passende Wege zu finden.
Private Zahlung
Alle Angebote können selbstverständlich privat bezahlt werden. Sie erhalten eine transparente Rechnung.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige Menschen haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Je nach individueller Situation können darüber auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Tiergestützte Angebote können insbesondere dazu beitragen:
- Entlastung im Alltag zu schaffen
- Beziehung und Sicherheit aufzubauen
- Teilhabe und Lebensqualität zu stärken
Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- verlässliche Begleitung zu ermöglichen
- Teilhabe und Lebensqualität zu fördern
- Betreuung in herausfordernden Zeiten sicherzustellen
Unterstützung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)
Die Angebote können dabei helfen:
- emotionale Stabilität zu fördern
- soziale Kompetenzen zu stärken
- positive Beziehungserfahrungen zu ermöglichen
Sie sind unsicher, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen?
Melden Sie sich gerne bei mir – gemeinsam schauen wir, was möglich ist.